Hans Peter
Scheidungsanwalt, Anwalt Scheidung, and Anwalt Familienrecht in Zürich
Hey, I’m Hans. Ich bin ein Scheidungsanwalt im Grossraum Zürich. Mein Fokus ist Scheidung, Trennung und Eheschutz. Als Anwalt bin ich Experte im Familienrecht, Eherecht und Unterhaltsrecht. Das internationale Familienrecht und Eherecht ist bei grenzübergreifender Scheidung wichtig. Was aber ist eine guter Scheidungsanwalt und welche Fähigkeiten sollte eine Rechtsanwalt für Scheidungen in der Schweiz alles mitbringen. Ist die Scheidungsstrategie wichtig oder kann diese vernachlässigt werden?
Ihr Anwalt für die Trennung
ZGB 117, 118: Das Gesetz bietet mit dieser Möglichkeit, anstelle der Scheidung die gerichtliche Trennung zu verlangen. Auf diese Weise können sich Ehepartner, die - zum Beispiel aus religiösen Beweggründen – keine Scheidung wollen, formell trennen.
Ihr Scheidungsanwalt
Scheidung auf gemeinsames Begehren
ZGB 111: Nach gemeinsamem Begehren beider Partner hört sie das Gericht an und prüft, ob das Paar die Scheidung wirklich will und sich über die Scheidungsfolgen einig ist. Wenn die Ehegatten das nach zwei Monaten bestätigen, wird die Vereinbarung genehmigt und das Gericht spricht die Scheidung aus.
Scheidung auf Klage
ZGB 114 – 116: Die Scheidung auf Klage ist möglich. In diesem Falle ist eine endgültige Scheidung dann aber erst nach Ablauf der Trennungszeit von vier Jahren möglich.
Scheidungsfolgen
Es können folgende Scheidungsfolgen auftreten:
ð Elterliche Sorge bei Kindern, ZGB 133: Grundsätzlich sieht das Gesetz die Zuteilung der elterlichen Sorge an einen Elternteil vor. Doch hat der andere Elternteil Anspruch auf persönlichen Verkehr mit den Kindern (= Besuchsrecht). Wenn es sich mit dem Wohl des Kindes vereinbaren lässt, ist auf einen gemeinsamen Antrag der scheidenden Eltern hin eine gemeinsame elterliche Sorge möglich. Auf die Meinung der Kinder in dieser Frage ist Rücksicht zu nehmen.
ð Nachehelicher Unterhalt, ZGB 125: Ein Ehegatte hat dem andern einen angemessenen Beitrag auszurichten, wenn diesem nicht zugemutet werden kann, dass er für seinen Unterhalt selbst aufkommt.
Weitere Scheidungsfolgen:
- Familienwohnung, ZGB 121
- Erbrecht, ZGB 120
- Name der Geschiedenen, ZGB 119
- usw.
Errungenschaftsbeteiligung
Es ist der ordentliche, gesetzliche Güterstand, wenn keine besonderen Abmachungen getroffen werden.