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Restschuldversicherung kündigen oder widerrufen?

Eigentlich ist es gut, dass die Menschen der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.Henry Ford (Gründer der Fordwerke)

Die „Abzocke“ mit der RestschuldversicherungFordern Sie aus Ihrem Kredit bares Geld zurück!Das BGH – Urteil XI ZR 45/09 vom 15.12.2009 lässt Kreditnehmer hoffen und Banken zittern!

Von diesem Gerichtsurteil sind schätzungsweise mehr als 80% aller Kreditverträge betroffen,
die zwischen dem 01.08.2002 und dem 31.12.2009 abgeschlossen wurden.

Der BGH stellte fest, dass ein Kredit mit Restschuldversicherung deren Prämie ganz oder teilweise durch den Kredit finanziert wurde,ein verbundenes Geschäft darstellt.

Im Klartext: Die Widerrufsbelehrungen beider Verträge (Kredit und Restschuldversicherung) müssen aufeinander Bezug nehmen.

Ist dies nicht der Fall, können sowohl die Restschuldversicherung als auch der Kredit widerrufen werden. Auch dann, wenn der Kredit bereits zurückbezahlt oder von einem anderen Kredit abgelöst wurde.

Wir prüfen Ihre Verträge kostenlos auf mögliche Rückforderungsanprüche gegen Ihre Bank!

Mehr als 80% aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, weisen allerdings unzureichende Widerrufsbelehrungen auf.

Diese Verträge können auch heute noch widerrufen werden! Die durchschnittliche Höhe der Rückforderungsansprüche liegt bei ca. 3.000 € pro Kreditvertrag.