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Wärmeschutznachweis nach EnEV

Ein nach DIN berechneter Wärmeschutznachweis für den Neubau nach EnEV und EEWärmeG gehört zu den muß Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz mit dem Bauantrag und den sonstigen bautechnischen Zeichnungen und Veranschlagungen den Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens muß nachgewiesen werden, ob das Bauwerk die Vorgaben der EnEV für den Wärmeschutznachweises gerecht wird. Wurde ein anderes Baumaterial wie vorweg geplant verwendet, ist die Einhaltung der U-Werte genauso darüber hinaus gesetzmäßig