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Den Durchblick behalten - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Die Grundsätze einer ordnungsgenäßen Buchführung (kurz auch GoB genannt) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regelungen, die sich dann vor allem aus der aktuellen Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis ergeben. Diese Grundsätze gibt es wohl bereits seit dem Mittelalter und sie wurden kontinuierlich verbessert und an die Lebensverhältnisse angepasst. Umdie Rahmenbedingungen für die Buchführung schnell ändern zu können und neuen Situationen gerecht werden zu können hat der Gesetzgeber diese bewusste Gesetzeslücke gelassen. Am einfachsten ist es wohl mit der teleologischen Auslegung zu erklären, nämlich dem Sinn und Zweck dieser Norm. Ziel ist es, dass die Bücher für jeden Dritten in einer angemessenen Zeit nachvollziehbar sind und dass ein Überblick über die finanzielle Lage gewährleistet wird. Deshalb unterliegt die ordnungsgemäße Buchführung dem Prinzip der Übersichtlichkeit, Vollständigkeit, der Ordnung, Richtigkeit und Nachprüfbarkeit. Diesen folgen wir auch in unserer Finanzbuchhaltung

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